Unter H. oder Hühnerfreiheit (in den Quellen: recht, gerechtigkeit, freiheit, friede, macht, gewalt) versteht man Vorschriften des bäuerlichen Rechts über die Entfernung, in der sich Hühner frei vom Haus bewegen dürfen, ohne als schädlich zu gelten. Als Maß diente die Wurfweite, wobei als Wurfgegenstände Hammer, Sichel, Pflugeisen (Pflugschar, Pflugscharengang), Handschuh, Huhn und Ei in landschaftlich bedingtem Wechsel auftreten. Der älteste Beleg stammt aus dem Meißner Rechtsbuch (2. ...
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Dem Stichwort Hühnerrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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