I. ist eines der zentralen Wörter aus dem semantischen Feld abstrakter und konkreter Begriffe für Herrschaft über Menschen, bes. für hoheitliche Gewalt; in diesem Sinne enthält I. auch den territorialen Aspekt der Herrschaft über Land und Leute.Im röm. Recht bezeichnet I. die Amtsgewalt der höheren Magistrate (magistratus) im militärischen und zivilen Bereich und in der Rechtspflege. Seit Cicero wird auch der Raum, in dem Rom Herrschaft ausübt, I. genannt. Aus dem in republikanischer ...
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