I. (lat. infamia, [‚Ehrlosigkeit, Ehrverlust‘]) bezeichnet die Minderung und Einbuße der Ehre und des guten Rufs (lat. bona fama).1. Nach röm. R. trat I. zum einen durch ehrloses Verhalten ein. Als Beispiele hierfür werden u.a. schimpfliche Entlassung aus dem Heer, Tierkampf gegen Entgelt, Kuppelei, Auftreten als Schauspieler, Trauerverletzung, Doppelverlobung und Doppelehe (Bigamie) genannt. Zum anderen trat der Tatbestand der I. durch Verurteilung ein, sei es im iudicium publicum wegen ...
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