Als I. wurden vom frühen 19. Jh. bis kurz vor Ende des Zweiten Weltkrieges die für die Militärökonomie zuständigen Behörden der mittleren Instanz bezeichnet.Im Zuge der Militär- und Verwaltungsreformen nach den Napoleonischen Kriegen wurden durch Allerhöchste Kabinettsordre vom 1. November 1820 (Kabinettsorder) zunächst in Preußen I. bei jedem Armeekorps eingerichtet. Diese traten an die Stelle der Kriegskommissare (Generalkriegskommissar) und bildeten fortan die alleinige ...
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