Unter I. ist ein Gesamtverzeichnis der immobilen (Grundstück) und mobilen Habe eines Hauses oder Hofes, einer Person oder Institution zu verstehen, das aus den verschiedensten rechtl. Gründen aufgenommen worden sein kann. Umfangreiche und über lange Zeiträume hinweg erhaltene Bestände von I. sind jeweils dort zu erwarten, wo über lange Zeit hin gültige Rechtsvorschriften eine Inventarisierung bei bestimmten Anlässen zwingend vorgeschrieben haben. Die weitaus größte Gruppe bilden die im ...
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.