Mit der I. gab der Westfälische Frieden von 1648 eine verfahrensrechtl. Antwort auf die durch den konfessionellen Antagonismus eingetretene Funktionsunfähigkeit des Reichstags (Reichstag des Alten Reiches), der seit 1608 nicht mehr in regulärer Form zusammengekommen war. Nach dem Dreißigjährigen Krieg traten die Religionsparteien bei Fragen, die die Religion betrafen, in Corpora auseinander (Corpus Catholicorum und Corpus Evangelicorum), die sich gütlich einigen mussten. War eine solche ...
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