J. bzw. annus et dies ist eine geläufige ma. Frist (Fristenberechnung), innerhalb derer eine (Rechts-)Handlung, insbes. ein Anspruch oder Widerspruch, geltend gemacht werden musste. So erhielt beispielsweise der Erwerber eines Grundstücks nach J. rechte Gewere, die eine Anfechtung seiner Rechtsposition ausschloss, und Erben mussten Grundstücksveräußerungen des Erblassers binnen J. widersprechen (Verschweigung). Nach J. in der Acht trat die Oberacht ein (Sachsenspiegel Ldr III 34 § 3). ...
Schlagwort
Dem Stichwort Jahr und Tag ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.