K. (auch Kaisergeld, Königsbede) war eine insbes. im 15./16. Jh. gebräuchliche Bezeichnung für eine direkte Abgabe in Geldform (Bede), welche sich gerade dadurch auszeichnete, dass sie nicht an den jeweiligen Territorialherrn (Landbede), sondern an das Reichsoberhaupt zu leisten war. Da Letzterem für eine langfristige Erhebung jedoch der notwendige Verwaltungsapparat fehlte und da für eine Reichssteuerreform darüber hinaus die Zustimmung der Reichsstände erforderlich gewesen wäre, ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Kaiserbede sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.