Auszug aus dem Inhalt von Kaiserproklamation in Versailles
Die K. am 18.01.1871, dem 170. Jahrestag der Krönung des ersten preuß. Königs in Königsberg, stellte in sich keinen verfassungsrechtl. Akt dar, sondern war nur eine feierliche Amtsübernahme des neuen dt. Kaisers.Die Verfassungsentwicklung hatte mit den sog. Münchner Konferenzen (22.–27.09.1870) begonnen, auf denen Bayern seine Forderungen auf Reservatrechte auf dem Gebiet der Außenpolitik und der Wehrverfassung vorlegte. Die Frage, wie die dt. Einheit verwirklicht werden sollte, ob ...
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