Die stabreimende Paarformel K. entstammt der ma. Rechtssprache und bedeutet wörtlich ‚eheliches und uneheliches Kind‘ (Bankert; Kind; Uneheliche). Der Begriff Kegel wird bereits in einem Vokabular von 1482 so erläutert (spurius), die genaue Bedeutungsentwicklung ist indes unsicher. Das Wort ist ein Archaismus (vgl. Fug in Fug und Recht), der nichts mit nhd. Kegel (‚Spielkegel‘) zu tun hat.Erstmalig belegt ist kint und kekel in einer Handschrift von 1422. Die idiomatische Bedeutung ...
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