Die Ursprünge des K. liegen in Spätant. und FrühMA. Die Kaiserkonstitutionen am Ende des 4. Jh. (Codex Theodosianus 45, 1–5) schufen nicht erst seine Grundlage, sondern regelten lediglich die zeitlichen Begrenzungen eines bestehenden K., das von der Interzessionspraxis (Konzil von Serdika c.5, a.343) der Bischöfe getragen wurde. Erst nach der ksl. Reglementierung (Kaiser, Kaisertum [Mittelalter]) schrieben die frühma. Kanones (Orange 441, 5) Asylregelungen fest, die die kirchl. ...
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