K. (auch Heiligenmeister, Zechpropst u.a.) ist ein Amt der lokalen kirchl. Vermögens-Verwaltung, das regelmäßig von Laien ausgeübt wird. Es begegnet ab dem 12. Jh. in Italien, dann in Deutschland (13. Jh.), zunächst v.a. im städt. Bereich. Die K. waren häufig vom Rat oder der Gemeinde mit der Verwaltung kirchl. Stiftungsvermögens betraut und diesen gegenüber verantwortlich (Stiftung, Stiftungsrecht). Auch einzelne Stifter kirchl. Güter konnten K. einsetzen. Kirchl. Autoritäten ...
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