Auszug aus dem Inhalt von Krakauer Oberhof für deutsches Recht
Im Jahre 1356 richtete der poln. Kg. Kasimir der Große (Polen) auf seiner Burg zu Krakau das ius supremum Theutonicale in castro Cracoviensi ein (Gründungsurkunde vom 05.10.1356 und Bestätigungsurkunden von 1574, 1669, 1676 ed. bei Łysiak, Ius supremum, 171–183). Während des 15. Jh. wurde Theutonicale durch Magdeburgense/Maydeburgense ersetzt. Der K. war eine kgl. Institution, in welcher sich gerichtliche und Rechtsauskunft erteilende Funktionen vereinigten. Seine Zuständigkeit umfasste ...
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