Die vom Kölner Reichstag 1512 zum Zwecke der Wiederherstellung des Landfriedens beschlossene Einteilung des Heiligen Römischen Reiches in zehn Reichskreise hatte schon bald das Zusammenwirken mehrerer dieser Circkel bei Exekutionsmaßnahmen zur Folge (Reichsreform). Solche Zusammenschlüsse von drei, fünf oder mehr Reichskreisen wurden im Rahmen eines abgestuften Verfahrens zur Wiederherstellung des Landfriedens in der zum Abschied des Augsburger Reichstages von 1555 gehörenden ...
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