K. bezeichnet die Summe der von einer Gesellschaft bzw. einem Rechtssystem als besonders schädlich und strafbar erachteten devianten Verhaltensweisen bzw. rechtl. definierten Normverstöße: die Verbrechen, lat. crimina, heute im engeren Sinn die Straftaten. Obwohl sich auch für die Vormoderne ein Kernbestand von Verbrechen (Mord, Diebstahl) konstruieren lässt, variieren die hist. Erscheinungsformen von K., da die strafbaren Normbrüche zu verschiedenen Zeiten gesellschaftlich, kulturell und ...
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