Auszug aus dem Inhalt von Kursächsische Konstitutionen
I. Entstehungsgeschichte Mit dem Übergang der sächsischen Kurlande um Wittenberg an den albertinischen Herzog Moritz von Sachsen infolge des Schmalkaldischen Krieges 1547 verfügte der neue Kurstaat über zwei Universitäten (Leipzig und Wittenberg) mit je einer Juristenfakultät, über zwei Hofgerichte sowie über zwei Schöffenstühle. Aus der teilweise unterschiedlichen Spruchtätigkeit der genannten Institutionen (Dikasterien [Spruchkollegium]) zu gleichen oder ähnlichen Rechtsfragen ging ...
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