Als K. bezeichnet man das vertragliche Bündnis von Kurfürsten; lat. unio (seltener liga oder confoederatio) principum electorum; mhd. einunge (seltener buntniß) der kurfürsten. Die Ausbildung eines Kurfürstenkollegiums, das allein zur Königswahl berechtigt war, hatte zur Folge, dass sich die Kurfürsten über die eigentliche Wahlfrage hinaus zu einem polit. Bündnis zusammenschlossen. Otto von Gierke (I, 488) sah das Kurfürstenkollegium als eine die Reichsgewalt mit dem Kaiser teilende ...
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