I. Begriff Der im Verlauf des 19. Jh. gebräuchlich werdende Begriff L. bezeichnet eine spezifische, seit der Reformation im ev. Teil Deutschlands und der Schweiz auftretende äußere Erscheinungsform von Kirche, für die v.a. der Bezug auf ein bestimmtes Land (im Reich: Territorium, Hanse- oder Reichsstadt; in der Schweiz: Kanton) kennzeichnend ist. Die Vielzahl räumlich begrenzter L. mit jeweils eigenen Traditionen und Frömmigkeitsprägungen ist durch den Territorialismus der FrühNZ ...
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