Allgemein lässt sich L. als die Regierung eines Landes im Sinne von höchster Herrschaftsgewalt (Herrschaft) über ein bestimmtes Gebiet und dessen Bevölkerung verstehen (Territorium), wobei deren Ausübung politisch grundsätzlich an keine bestimmten Formen gebunden ist. Als staatsrechtl. Terminus (Staatsrechtswissenschaft) im engeren Sinne steht L. hingegen in Deutschland, Österreich und in der autonomen Provinz Südtirol (Italien) für die kollegial organisierten obersten Administrations- ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Landesregierung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.