Der L. oder Kreis ist nach heutigem staatsrechtl. (Staatsrechtswissenschaft) Verständnis eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Verwaltungshoheit (Verwaltung) sich auf einen mehrere Gemeinden als Untereinheiten umfassenden, räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebiets (Staat) sowie dessen Bevölkerung erstreckt. Als sog. Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände sind sie eigenständige juristische Personen und damit Träger der ihnen durch die Rechtsordnung zugewiesenen Rechte ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Landkreis sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.