Der Begriff „Landrecht“ begegnet in den Rechtsquellen mit unterschiedlichen Bedeutungen. Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW VIII, H. 4, 1987, 547–555) bietet zahlreiche Belege zu den folgenden Stichworten: Volks- und Stammesrecht (Leges barbarorum) – noch ohne Bezug auf das Land –, das im Land geltende Recht als objektive Rechtsordnung des Landes, das dt. Recht in Polen, Bündnis (Bündnisrecht), Schirm- und Schutzvertrag (Schutz und Schirm) sowie einzelne Rechtsinstitute und daraus ...
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Dem Stichwort Landrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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