1. Die L. (Vogt, Vogtei) als Funktionäre des Königs in Verwaltung und Gerichtsbarkeit auf Reichsgütern hatten Vorläufer in den Reichsvögten (Reichsvogtei) des 10. und 11. Jh. Diese nahmen als absetzbare Beamte des Königs auf Reichsgütern in Verwaltung und Gerichtsbarkeit die sonst den Grafen eingeräumten Kompetenzen wahr. In den Reichsstädten verschwand das Institut in der Folgezeit. Auf sonstigem Reichsgut dagegen knüpfte an das Institut der Reichsvögte in der späten Stauferzeit das ...
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