Man versteht unter L. (Vitalität, franz. viabilité) die Fähigkeit eines neugeborenen Kindes, eine gewisse (kurze) Zeit außerhalb des Mutterleibes (Mutter) zu (über-)leben. Die L. ist nach vielen (v.a. älteren) Rechten neben der Lebendgeburt (Geburt) Voraussetzung für die Erlangung der Rechtsfähigkeit. Offenbar wollte man nicht, dass zwar lebend geborene, aber lebensunfähige Kinder – in erster Linie also Frühgeburten, dann aber auch „Monster“ mit unmenschlicher Gestalt und sonst ...
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Dem Stichwort Lebensfähigkeit ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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