Die Begriffe „Lebensnachstellung“ und „Lebensgefährdung“ dienen in der (straf-)rechtshist. Literatur (z.B. Brunner/v. Schwerin, 733 ff.) als Übersetzungen für in bestimmten Leges barbarorum vorkommende Ausdrücke, die für unterschiedliche Missetaten, welche aus heutiger Sicht als Vorbereitungshandlungen oder Versuch eines Tötungsdeliktes (Mord; Totschlag) verstanden würden, übergreifend verwendet werden.Eine abstrakt dogmatisch vom Erfolgsdelikt abgeleitete Versuchsstrafbarkeit ...
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Dem Stichwort Lebensnachstellung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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