1. L. sind in der rechtshist. Literatur im Gegensatz zu den Landrechtsbüchern die Rechtsbücher – d.h. Arbeiten einzelner Verfasser ohne amtlichen Auftrag, in denen das Recht eines Gebiets oder Bereichs meist in der Volkssprache und damit nicht in Latein aufgezeichnet wird –, deren Gegenstand das besondere, etwa vom Landrecht oder Stadtrecht zu trennende, in erster Linie gewohnheitsrechtl. entstandene Lehnrecht ist (Gewohnheitsrecht).2. Von einem Teil der Literatur werden unter diese L. als ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Lehnrechtsbücher sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.