Der L. ist ein Teil des Judenrechts (Jüdisches Recht, Judenrecht), das vom MA bis in das 19. Jh. bestand. Die nichtjüd. Obrigkeit erließ den L. zur Abgrenzung der Juden von der christl. Bevölkerung. Der L., ein Personalzoll (Zoll), war eine Sonderabgabe, die Juden an König, Landesherrn oder Städte beim Passieren einer Zollstelle über den für Juden ohnehin bereits erhöhten Warenzoll hinaus entrichten mussten. Diskriminierend behandelte der L. Juden wie Vieh- oder Handelsgüter. Die ...
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