Das Recht des alem. Stammes ist in zwei zeitlich aufeinander folgenden Gesetzen aufgezeichnet, die beide als lex alamannorum firmieren. Da sich die ältere Redaktion auch als pactus bezeichnet, wird diese üblicherweise Pactus Alamannorum, das jüngere Gesetz L. genannt. I. Pactus Alamannorum 1. Überlieferung und Datierung: Der Pactus Alamannorum ist nur fragmentarisch in einer einzigen Handschrift des 9. Jh. überliefert (Paris Bibl. Nat., Lat. 10753). Seine Kenntnis ist vermutlich dem Umstand ...
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