Die L. ist eine Sammlung von nur sechs kurzen Rechtstexten, die aus dem Edictum Theoderici, dem Codex Iustiniani (Corpus Iuris Civilis), den Leges Visigothorum und dem lombardischen Recht entlehnt sind. Die These von Augusto Gaudenzi (Gaudenzische Fragmente), dass der unbekannte Verfasser eine alte Textstufe des eurizianischen Gesetzbuches als Vorlage benutzt habe, wurde durch Max Conrat und Arthur Schmidt widerlegt. Die L. ist im 9. oder 10. Jh. auf langobardischem Gebiet im südlichen Italien ...
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