L. ist als Quellenbegriff zuerst im England des späten 13. Jh. belegt und bezeichnet dort besondere prozessuale Regeln, v.a. Beweiserleichterungen, in Handelsprozessen vor speziellen Markt- und Messegerichten (Markt; Messe). Der Begriff wanderte dann in der frühen NZ von der Praxis in die handelsrechtl. Literatur – wiederum zunächst in England – und erfuhr dabei eine beträchtliche inhaltliche Ausweitung. Im 18. Jh. bezeichnete er schließlich – u.a. bei dem brit. Chief Justice Lord ...
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