L. ist als Quellenbegriff zuerst im England des späten 13. Jh. belegt und bezeichnet dort besondere prozessuale Regeln, v.a. Beweiserleichterungen, in Handelsprozessen vor speziellen Markt- und Messegerichten (Markt; Messe). Der Begriff wanderte dann in der frühen NZ von der Praxis in die handelsrechtl. Literatur – wiederum zunächst in England – und erfuhr dabei eine beträchtliche inhaltliche Ausweitung. Im 18. Jh. bezeichnete er schließlich – u.a. bei dem brit. Chief Justice Lord ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Lex mercatoria sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.