I. Entstehung und Überlieferung Die L. enthält das Recht der Ribuarier (zur Etymologie vgl. Springer 2003), d.h. der ribuarischen Franken, die in der Gegend von Köln ihren Siedlungsmittelpunkt hatten. Sie stammt wahrscheinlich aus der 1. Hälfte des 7. Jh.s und gehört somit der merow. Epoche fränk. Gesetzgebungsgeschichte an (Fränkisches Recht). Die moderne Forschung nimmt mit guten Gründen an, dass es sich bei dieser Rechtsaufzeichnung um eine aktualisierte Variante der Lex Salica ...
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