Als L. werden Personen bezeichnet, die im Zuge des hochma. Landesausbaus in Ostmitteleuropa im Auftrag von Grund- oder Landesherrn den Transfer von Zuwanderern, die Umwandlung bestehender oder den Aufbau neuer Siedlungen und ihre Vermessung nach Deutschem Recht (ius theutonicum) organisierten. Dafür erhielten sie zunächst auf der Basis mündlicher Absprachen, später aufgrund schriftlich fixierter Lokationsverträge (Vertrag) Beteiligungen an den zu erwartenden Einkünften der aufgebauten ...
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