Auszug aus dem Inhalt von Lügenstrafe, Ungehorsamsstrafe
Als Begehungsform der Beleidigung begegnet das lüg(en)strafen seit dem späten MA (DRW 8, 1502 ff.; His, 117 f.): Der Beleidiger bezichtigt jemanden der Lüge oder eines anderen ehrrührigen Verhaltens (Ehre). Die Schwere der Kränkung hing ab von der Wortwahl. Wendungen wie du leugst als ein dieb (Gerichtsbuch von Altheim, c. 24 f.; Württembergische Ländliche Rechtsquellen, 756) erhöhten die verwirkte Buße, die durch Wahrheitsbeweis abgewendet werden konnte: Schilt man aber ain mit der ...
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