Auszug aus dem Inhalt von Luxusverbote, Luxussteuern
Luxusverbote (Lv.) und Luxussteuern (Ls.) sind keine spezifische Erscheinung der dt. Rechtsgeschichte. Es gab sie seit der Antike in allen europ. Rechtskreisen bis zum Ende des 18. Jh., in Einzelfällen noch bis in die Gegenwart. Durchweg versuchten die weltl. und geistl. Obrigkeiten des MA und der Frühen NZ, den unangemessen erscheinenden materiellen Aufwand zu beschränken (leges sumptuariae, lois somptuaires, sumptuary laws, Aufwandgesetze). Normüberschreitungen bei Kleidung ...
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