I. Anfänge In Magdeburg (M.), einem 805 erstmals erwähnten wichtigen Handelsplatz an der Grenze zu den slaw. Gebieten (Slawen) östl. der Elbe, konnten sich relativ früh gewohnheitsrechtl. Normen (Gewohnheitsrecht) entwickeln, die den späteren städt. Produktions- und Handelsbedingungen gut entsprachen. Die Rolle M. als Pfalz (Königspfalzen) Ks. Otto I. dem Großen und Erzbischofssitz beförderte diese Entwicklung. Einige Urkunden des 10. Jh.s nehmen bereits auf bes. Rechtsgewohnheiten in ...
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