M. (bzw. magister civium burgensium), dt. burgermeister oder b[a]u[e]rmeister, ist eine in weiten Teilen des dt. Sprachraums auftretende Bezeichnung für einen Amtsträger. Ihr Inhalt erscheint vielfältig. Monographisch ist sie wohl bisher noch nicht erfasst.Im ant. Latein sind nach Georges belegt ein magister populi, equitum, sacrorum, Saliorum, rei militaris, militiae, armorum, morum, curiae, vici, pagi, chori canentium, operum, officiorum, admissionum, societatis, scripturae, pecoris, ovium, ...
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