M. (mhd. mahelschaz) steht wie „Gemahl“ und „vermählen“ (ahd. mahelen, mehelen) [Mahalareda] im Zusammenhang mit Ehe und Eheschließung (mhd. mahelschaft, mahelunge) [Trauung]. In Rechtsquellen begegnet der Ausdruck so gut wie nicht, sondern in lit. Quellen des MA und noch der NZ. Dies erklärt seine höchst weite Bedeutung: Im Sinne der Publizität von Verlobung (Verlöbnis) oder Eheschließung bezeichnet M. den diese Handlungen bekräftigenden Ring (mhd. mehelvingerlin) erst des ...
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