I. Grundlagen im Römischen Recht In röm. Zeit hat der Begriff M. noch keine besondere staatsrechtl. Bedeutung. Er umschreibt die Größe und Würde der göttlichen Dinge, des röm. Volkes und seiner Beamten sowie schließlich des Kaisers. Auch mit der Entwicklung der Staatsschutzregelung des crimen laesae maiestatis (Majestätsverbrechen) erfährt M. keine jur. Präzisierung. Die lex Iulia maiestatis (Inst. 4, 18, 3 [Corpus Iuris Civilis]) schützt den imperator und die res publica. Ulpian (D ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Maiestas sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.