Das M. (crimen laesae maiestatis) ist im Strafrecht moderner Staaten ein Teilgebiet der polit. Delikte, worunter „alle vorsätzlichen gegen einen Staat, das Staatsoberhaupt oder gegen die politischen Rechte der Staatsbürger gerichteten Verbrechen“ (F. v. Liszt) zu verstehen sind. Hist. gesehen, ist diese Deliktsgruppe wiederum aus dem M. erwachsen. Ausgangspunkt war die röm. Anschauung von der Majestas, die anfangs sowohl das Ansehen der Götter als auch die Größe, Würde, Hoheit des ...
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