Das an. Rechtswort heilagr wird mit ‘unversehrt, friedheilig, unverletzbar, rechtsgeschützt’ übersetzt. Dagegen meint úheilagr: ‘unbefriedet, unheilig, bußlos verletzbar’. Entsprechendes gilt für die Bedeutung von anw. manhelgi, asw. manhælgþ, altdän. manhælæth und des Zeitworts helga. Streitig ist, ob erst das Christentum es rel. gedeutet hat (Braune, 398–404; v. See, An. R.swörter, 45 f.). Die Bedeutung von heilagr greift jedoch weiter als die Begriffe M. und þinghelgi. ...
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