M. ist die Genossenschaft mehrerer Berechtigter an einer landwirtschaftl. genutzten Mark im Sinne eines mehr oder weniger fest abgegrenzten, über die Größe eines einzelnen Hofes hinausreichenden Gebiets. Sie ist ein klassischer Gegenstand der (älteren) dt. Rechtsgeschichte. Dessen ungeachtet ist das Wort M. anscheinend weder im „Deutschen Rechtswörterbuch“ (bis 1700) noch im „Deutschen Wörterbuch“ der Brüder Grimm (bis 1832) belegt (Grimm, Jacob, Grimm, Wilhelm), wo sich aber für ...
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