Für den Kauf auf dem Markt haben sich im MA besondere, örtlich freilich unterschiedliche Regeln entwickelt, die das allgemeine Kaufrecht oftmals beeinflusst haben, wie bei der Sachmängelhaftung, dem Gefahrübergang (Gefahrtragung) oder dem Schadensersatz wegen Nichterfüllung, die in ihrem marktspezifischen Zusammenhang aber noch nicht ausreichend untersucht worden sind. Mit M. bezeichnet die Rechtsgermanistik nur einen – wenn auch wichtigen – Ausschnitt, der in ma. Stadtrechten als Kauf ...
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