Der heute nicht mehr gebräuchliche Ausdruck M. meint eine Beteiligung nach Verhältnis bzw. Anteil (pro rata) im Gegensatz zu Kopfteilen (pro capite).Im Lübischen Recht (ab 1275) bezeichnet M. den urspr. für die Verlustaufteilung im Gesellschaftsrecht geltenden Maßstab (Art. 168; nach der Ablösung des like deelen im 14. Jh. auch den Maßstab für die gesellschaftsrechtl. Gewinnteilung), die Verlustbeteiligung der an Bord vertretenen Händler beim Seewurf (Art. 89 u. 153), die ...
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.