Unter M. ist allgemein die Ersetzung eines unmittelbaren Rechtsverhältnisses von Territorien (Territorium) zu einer übergeordneten hoheitlichen Gewalt durch eine Beziehung zu einem nur regionalen Herrschaftsträger zu verstehen. Die Wurzel des Begriffs dürfte in der kirchlichen Urkundensprache zu suchen sein, wo die Formel immediate subiectus für romunmittelbare (exemte) Klöster (Kloster) und Bistümer (Bistum) schon im MA geläufig war. Im Heiligen Römischen Reich der NZ wurden als mediat ...
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