I. Begriff und Verbreitung Ein prägendes bäuerliches Besitzrecht (Bauer; Besitz) war in Niedersachsen und Westfalen während der frühen NZ das M. Es war ein erbliches und dingliches Recht zur Bewirtschaftung eines Meiergutes mit der Verpflichtung zur Entrichtung bestimmter Abgaben. Dieses Besitzrecht hatte sich allmählich herausgebildet und war im 18. Jh. in Nordwestdeutschland in vielen Territorien weit verbreitet. Das M. war eng verwandt mit anderen bäuerlichen Besitzrechten ...
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