Die M. ist die jüngere Schwester der Pressefreiheit. Ihre Schutzbereiche überlappen, decken sich aber nicht: Die Pressefreiheit schützt Druckerzeugnisse jedweden Inhalts und enthält auch eine institutionelle Komponente (Schutz der Pressearbeit: Informationsbeschaffung, Herstellung, Vertrieb). Die M. schützt Werturteile in allen Kommunikationsformen und ist ein subjektives Abwehrrecht. Nach der Deutung des BVerfG schützt sie nicht Tatsachenbehauptungen (z.B. Auschwitzlüge; Tatsache, ...
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