Das M. gehörte zu den häufigsten Formen des Verstoßes gegen das städt. Friedegebot im späten MA und wurde dementsprechend von den Instanzen der Niedergerichtsbarkeit (Niedergericht, Niedergerichtsbarkeit) geahndet. Die erhobenen Zahlenwerte aus den Gerichtsakten sind disparat: Während in Nürnberg nur bei etwa 20% aller Tätlichkeiten eine Waffe eingesetzt wurde, lag die Rate in Konstanz bei über 50%. Das M. wird als Teil der männlichen Gewaltkultur beschrieben, und es wird dessen ...
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