Auszug aus dem Inhalt von Methode der Rechtsgeschichte
Seit Franz Wieacker seinen Artikel „M.“ in der ersten Auflage des HRG (HRG III, 11984, 518–526) veröffentlichte, sind bald vier Jahrzehnte vergangen – Anlass genug, einige neuere Aspekte der Methodendebatte in Geschichtswissenschaft und Rechtsgeschichte nachzutragen. Zwar ist ein Wandel der Gegenstände rechtshistorischer Forschung nicht zwingend mit einem entsprechenden Methodenwandel verbunden, aber signifikante Verlagerungen der Forschungsinteressen und neue Fragestellungen ziehen ...
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