Häufig sind an der Entstehung eines Schadens sowohl der Schädiger als auch der Geschädigte beteiligt. Das heutige Recht regelt solche Fälle verbreitet als „M.“ bzw. „Mitverantwortlichkeit“ des Geschädigten, setzt also die Möglichkeit einer gemeinsamen Verantwortlichkeit für ein Schadensereignis voraus (Schadensersatz). Aus hist. Perspektive ist dieser Ansatz nicht selbstverständlich. Denn im Röm. Recht fragt man in vergleichbaren Fällen ausschließlich, ob der Schädiger für ...
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