Bei der M. (lat. matrimonium ad morganaticum; auch „Ehe zur linken Hand“) handelte es sich um eine nach weltl. und kirchl. Recht wirksame, aber standesungleiche Ehe (Missheirat), bei der die Rechte der standesniedrigeren Ehefrau und der Kinder durch Ehevertrag (Eheliches Güterrecht) eingeschränkt wurden: Diese erhielten nicht Stand, Titel, Wappen und Namen des Ehemannes/Vaters und waren von dessen Erbe (Erbrecht) und der Regierungsnachfolge ausgeschlossen (sie hatten jedoch Anspruch auf ...
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Dem Stichwort Morganatische Ehe ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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