Der M. (auch „Münzer“) war der Vorsteher einer Münzstätte (Münze). Mit dem Betrieb von Münzstätten setzte der Münzherr, d.h. der Inhaber des Münzregals (Münzrecht, Münzregal), seine Berechtigung in wirtschaftl. Gewinn um (Münzwesen). Dieser entstand insbes. durch die Herbeiführung und Aneignung des Schlagschatzes, der Differenz zwischen dem durch Münzverrufung eingenommenen Münzmetall und den neu ausgegebenen Münzen.Der M. stand grundsätzlich im Dienst des Münzherrn, d.h. ...
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