Der M. (auch „Münzer“) war der Vorsteher einer Münzstätte (Münze). Mit dem Betrieb von Münzstätten setzte der Münzherr, d.h. der Inhaber des Münzregals (Münzrecht, Münzregal), seine Berechtigung in wirtschaftl. Gewinn um (Münzwesen). Dieser entstand insbes. durch die Herbeiführung und Aneignung des Schlagschatzes, der Differenz zwischen dem durch Münzverrufung eingenommenen Münzmetall und den neu ausgegebenen Münzen.Der M. stand grundsätzlich im Dienst des Münzherrn, d.h. ...
Schlagwort
Dem Stichwort Münzmeister ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.